Eine ESWT ist ein Verfahren, das mit hochenergetischen Druckwellen (Stoßwellen) arbeitet.
Es wurde seit den 1980er Jahren zur Zertrümmerung von Nierensteinen erfolgreich angewendet, so dass eine Operation nicht mehr notwendig war.
Aufgrund dieser Erfolge hat man dann die ESWT später auch zur Behandlung von Fersenspornen oder Kalkschultern und Knochenfehlheilungen (Pseudarthrosen) eingesetzt.
Insbesondere beim Fersensporn stellte sich jedoch heraus, dass nach der ESWT die Patienten zwar zumeist schmerzfrei wurden, aber der Fersensporn nicht unbedingt zertrümmert wurde.
Daraufhin ist man zu der Erkenntnis gekommen, dass durch die ESWT Schmerzen, die an der Ansatzstelle von Sehnen und Bänder am Knochen bestehen (Enthesiopathien), hervorragend behandelt werden können.
Es wird eine Ausschüttung von biochemischen Botenstoffen bewirkt, die durchblutungsfördernd, schmerzlindernd und entzündungshemmend sind und Reparaturprozesse in Gang setzen.
Daher wird dieses Verfahren nicht nur bei Kalkschulter und Fersensporn angewendet, sondern auch beim Tennisarm, beim Patellaspitzensyndrom, bei schmerzhaften Enthesiopathien (wie Achillessehnenreizungen) und zunehmend auch bei therapieresistenten myofaszialen Beschwerden (schmerzhaften Muskel- und Faszienverhärtungen).
Da bei der ESWT Stoßwellen gebündelt auf einen meist entzündeten Bereich abgegeben werden, kann es anfänglich zu Schmerzen während der Behandlung kommen.
Diese lassen sich jedoch reduzieren, indem man die Intensität der Stoßwellen den Beschwerden anpasst oder aber vor der Behandlung ein lokales Betäubungsmittel an die zu behandelnde Stelle injiziert.
Durch die Behandlung kann es gelegentlich zu oberflächlichen Hämatomen (Blutergüssen) kommen.
Schäden an anderen Strukturen (z.B. Nerven oder großen Blutgefäßen) können nur bei unsachgemäßer Handhabung entstehen und sind bei uns noch nie aufgetreten.
Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten bei passender Diagnose.
Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen langsam die guten Erfolge dieser Behandlungsmethode an, wenngleich jedoch bisher nur für die Behandlung des Fersensporns (Plantarfasziitis). Seit Beginn 2019 werden hierfür unter bestimmten Bedingungen die Kosten übernommen.